Rechtsprechung
AG Neunkirchen, 25.05.2010 - 4 C 1023/09 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- AG Neunkirchen, 25.05.2010 - 4 C 1023/09
- LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
Wird zitiert von ...
- LG Saarbrücken, 01.10.2010 - 13 S 75/10
Kfz-Haftpflichtversicherung: Leistungsfreiheit bei arglistiger Verletzung der …
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Neunkirchen vom 25.05.2010 - 4 C 1023/09 - abgeändert und der Beklagte verurteilt, an die Klägerin 2.500,- ? nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.06.2009 sowie außergerichtliche Nebenkosten in Höhe von 3,- ? zu zahlen.